Rechtsprechung
SG Hildesheim, 06.05.2005 - S 20 KR 435/04 ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Kieferorthopädische Behandlung durch Kieferorthopäden nach Rückgabe der Zulassung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Übernahme einer kieferorthopädischen Behandlung bei dem Beleg der Notwendigkeit der sofortigen Behandlungsbedürftigkeit und des sofortigen Behandlungsbeginns durch medizinische Unterlagen; Übernahme von sogenannten Neufällen durch ausgeschiedene ...
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hannover, 15.09.2004 - S 31 KA 332/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2005 - L 3 KA 237/04 ER
- SG Hildesheim, 06.05.2005 - S 20 KR 435/04 ER
- SG Hildesheim, 16.06.2005 - S 20 KR 435/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2005 - L 4 KR 182/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2005 - L 3 KA 237/04
Einstweilige Anordnung auf Unterlassen von Äußerungen im Sozialrecht; Rückgabe …
Auszug aus SG Hildesheim, 06.05.2005 - S 20 KR 435/04
Zur Begründung wird auf das Musterschreiben der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen vom 18. Januar 2005 an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im dortigen Verfahren L 3 KA 237/04 ER Bezug genommen, das in Kopie vorgelegt wird.Zur Stützung des Anordnungsanspruches wurde vom Prozessbevollmächtigten der AS auf den Beschluss des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 5. Januar 2005 (L 3 KA 237/04 ER) verwiesen, wonach auch Neufälle unter § 95 b Abs. 3 SGB V fallen würden.
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in seinem Beschluss vom 5. Januar 2005 (L 3 KA 237/04 ER) festgestellt, dass auch Zahnärzte, denen ein kollektiver Zulassungsverzicht vorgeworfen wird, berechtigt sind, nach dem 1. Juli 2004 beginnende kieferorthopädische Behandlungen von Versicherten zu Lasten der Krankenkassen durchzuführen.
So zutreffend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Januar 2005 L 3 KA 237/04 ER, S. 10-12 m. w. N.).
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus SG Hildesheim, 06.05.2005 - S 20 KR 435/04
Das ist immer dann der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutzschwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache im Falle des Obsiegens nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. Oktober 1977, 2 BvR 42/76, BverfGe 46, 166, 179, 184). - LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
Auszug aus SG Hildesheim, 06.05.2005 - S 20 KR 435/04
Eine aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gebotenen Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfahren ist immer dann zulässig, wenn dem AS ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung unzumutbare Nachteile drohen und für die Hauptsache hoher Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. September 2004, L 7 AL 103/04 ER).